Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um die Projektförderung des Senators für Kultur.
Die Deputation für Kultur hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2024 Projektmittel für freischaffende Künstlerinnen und Künstler für das Jahr 2025 in Höhe von 936.000 Euro beschlossen. Eine Liste der bewilligten Projektmittel finden Sie hier.
Ergebnis des Projektmittelverfahrens 2025 (pdf, 592.3 KB)
---
Honorarempfehlungen Bildende Kunst (pdf, 169.2 KB) (nicht barrierefrei)
Honorarempfehlungen Film (pdf, 88.7 KB) (nicht barrierefrei)
Honorarempfehlungen Freie darstellende Künste (pdf, 137.2 KB) (nicht barrierefrei)
Honorarempfehlungen Literatur (pdf, 524.9 KB) (nicht barrierefrei)
Honorarempfehlungen Musik (pdf, 74.1 KB) (nicht barrierefrei)
Honorarempfehlungen Stadtkultur (pdf, 40.1 KB) (nicht barrierefrei)
Förderprogrammspezifische Fragen richten Sie bitte an die in den FAQs genannten Ansprechpersonen.
Anträge und Rückfragen zum Verfahren richten Sie postalisch oder per Mail (bevorzugt) an den Senator für Kultur zu Händen:
Frau Agnieszka Kotlowska
Projektmittelvergabe
Angelegenheiten der Abteilungsleitung
Altenwall 15/16
28195 Bremen
Telefon: 0421-361-19514
Die Mailadresse lautet: projektmittel@kultur.bremen.de
Bitte nutzen Sie dazu folgende Dokumente:
ACHTUNG: Beim Speichern in einem alten Word oder Excel-Format könnte es passieren, dass Ihr Antrag vom Server zurückgewiesen wird, wenn er so eingesandt wird. Sollten Sie die Anträge nicht im neuesten Word/Excel-Format bearbeiten können, speichern Sie die Anträge nebst Anlagen bitte als PDF ab und senden diese so an uns. Eine Empfangsbestätigung gilt als Beleg dafür, dass der Antrag eingegangen ist. Wenn Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, dann kontaktieren Sie uns bitte.
FAQ zum Projektmittelverfahren (pdf, 242.4 KB)
Anlage FAQ Reisekosten (pdf, 134.9 KB)
Förder-Richtlinie Projektförderung (pdf, 143.9 KB)
Antragsformular Projektförderung (pdf, 1.3 MB)
Kosten- und Finanzierungsplan (xlsx, 41.8 KB)
Es wird darum gebeten, die auf der Homepage bereitgestellten Dokumente, wie das Antragsformular und die Vorlage zum Kosten- und Finanzierungsplan, zu nutzen.
Um uns die Arbeit zu erleichtern, bitten wir darum, das Antragsformular möglichst als PDF und den Kosten- und Finanzierungsplan als Excel-Datei mit folgender Benennung der Dokumente per Mail an uns zu senden.
Emailbetreff: 2024-MM-TT Antrag – Nachname, Vorname –Projekttitel.
Beispiel Antragsformular: 2024-09-30 Antrag – Mustermann, Max – Projekttitel
Beispiel Kosten- und Finanzierungsplan: 2024-08-16 KoFi – Mustermann, Max – Projekttitel
Beispiel Projektbeschreibung: 2024-09-30 Skizze – Mustermann, Max – Projekttitel
Beispiel Lebenslauf/Vita: 2024-09-30 Vita – Mustermann, Max – Projekttitel
Bitte reichen Sie Ihre Anträge bis zum 30. September 2024 ein.
Die Entscheidung über die Vergabe der Projektmittel 2025 durch die Kulturdeputation soll Anfang Dezember 2024 erfolgen. Da die abschließende Bearbeitung der Anträge erfahrungsgemäß etwas Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie den vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen, wenn Ihr Projekt vor dem 28.02.2025 starten muss. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns allerdings keine Förderzusage darstellt.
Wenn Ihr Projekt vor dem 28.02.2025 starten soll, beantragen Sie bitte einen vorzeitigen Maßnahmebeginn.
Die Projektanträge sollten enthalten:
Folgende Angaben sind bei der Antragstellung unabdingbar:
-----
Die Jurymitglieder der einzelnen Bereiche setzten sich bisher wie folgt zusammen:
Bildende Kunst
Film/Medien
Literatur
Theater
Tanz
Stadtkultur, Kulturpädagogik, Interkultur und Frauenförderung
Allg. Projektförderung Musik und Ensembleförderung
Die Ensembleförderung ist aktuell ausgesetzt. Erneute Antragstellung ist voraussichtlich für das Jahr 2027 ab dem 30. September 2026 zu stellen.
Das Förderprogramm "Ensembleförderung Musik" soll professionellen freien Ensembles und Orchestern Freiräume für künstlerische Entwicklung schaffen, indem es eine systematische dreijährige Förderung gewährt, die für Künstlerhonorare sowie für allgemeine Kosten wie z.B. künstlerische Leitung, Dramaturgie, Recherchen, Organisation, Akquise, Buchhaltung, Probenräume u.ä. eingesetzt werden kann.
Ziel der Förderung ist es, freie Ensembles in die Lage zu versetzen, die Präsentation ihrer künstlerischen Arbeit zu professionalisieren, neue innovative Wege auszuprobieren und ihr künstlerisches Profil zu schärfen. Damit sollen die Arbeitsbedingungen der Ensembles insgesamt verbessert werden und das großstädtische Musikleben in Bremen durch die Vielfalt seiner instrumentalen und vokalen Klangkörper in ihrer ganzen Breite plastisch werden.
Hier finden Sie die Fördergrundsätze der Ensembleförderung (pdf, 262.5 KB) (nicht barrierefrei)
Zur Antragstellung nutzen Sie bitte das Antragsformular (docx, 41.7 KB).
Einzureichen sind zudem eine ausführliche Darstellung des Konzeptes, die künstlerischen Curricula der Ensemblemitglieder sowie ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan (xlsx, 40.8 KB).
Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an
Der Senator für Kultur vergibt für das Jahr 2025 wieder Projektmittel für Queerkulturprojekte.
Ziel der Förderung ist es, über kulturelle Projekte die Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für Homophobie und Cis-Heteronormativität, für Trans- und Interphobie zu fördern, um nachhaltig bestehenden Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität entgegen zu wirken. Ein besonderes Augenmerk wird auf intersektionale Diskriminierung gelegt.
Zur Steigerung der Vielfalt und Diversität sollen insbesondere solche Projekte gefördert werden, die bestehende Normen im Zusammenhang mit sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität aufarbeiten, verdeutlichen, hinterfragen oder erweitern mit dem Ziel, unterschiedliche individuelle Lebensentwürfe als gleichberechtigt zu erkennen und zu fördern. Dies kann insbesondere im kulturellen oder alltagsbezogenen Zusammenhang stattfinden.
Es können Projekte aus allen kulturellen Sparten gefördert werden: Zum Beispiel Bildende Kunst, Performance, Musik, Film, Theater, Literatur, Stadtkultur, oder sie können auch spartenübergreifend sein. Der Kulturbezug muss erkennbar sein.
Ab sofort können Anträge für Projekte in 2025 eingereicht werden. ACHTUNG: Die Anträge sind bis zum 30. September 2024 einzureichen.
Das Verfahren orientiert sich am üblichen Projektmittelverfahren.
Es wird darum gebeten, die dort bereitgestellten Dokumente zu nutzen.
Die Vorlage zum Kosten- und Finanzierungsplan (xlsx, 41.8 KB)
Die dort bereitgestellte Förder-Richtlinie (pdf, 143.9 KB) und die FAQs sind ebenfalls Grundlage für das Vergabeverfahren.
Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an:
HINWEIS: Am 2. Januar 2025 um 15:00 Uhr wird es eine Info-Veranstaltung zur 1. Tranche 2025 auf Zoom geben. Anmeldungen hierfür sind zu richten an: jungeszene-sub@kultur.bremen.de.
Junge Szene und Subkultur sind insbesondere Projekte, die wesentlich geprägt sind durch:
Das Ergebnis des Projektmittelverfahrens 2. Tranche 2024 Junge Szene und Subkultur (pdf, 80.4 KB) ist nun verfügbar.
Eingereicht werden können ab sofort und schnellstmöglich bis zum 05.01.2025 Anträge für Projekte für die 1. Tranche 2025:
Bitte nutzen Sie dazu die folgenden Dokumente:
Die Förderkriterien können Sie der Förder-Richtlinie (pdf, 143.9 KB) entnehmen.
Bitte beachten Sie die Antragsfrist: 05.01.2025
Um uns die Arbeit zu erleichtern, bitten wir darum, das Antragsformular möglichst als PDF und den Kosten- und Finanzierungsplan als Excel-Datei mit folgender Benennung der Dokumente per Mail an uns zu senden.
Emailbetreff: 2025-MM-TT Antrag - Nachname, Vorname -Projekttitel.
Beispiel Antragsformular: 2025-05-01 Antrag - Mustermann, Max - Projekttitel
Beispiel Kosten- und Finanzierungsplan: 2025-05-01 KoFi - Mustermann, Max - Projekttitel
Beispiel Projektbeschreibung: 2025-05-01 - Mustermann, Max - Projekttitel
Beispiel Lebenslauf/Vita: 2025-05-01 Vita - Mustermann, Max - Projekttitel
Gern stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Für förderprogrammspezifische Fragen wenden Sie sich bitte an die in den FAQs genannten Ansprechpersonen.
FAQ zum Projektmittelverfahren Junge Szene und Subkultur (pdf, 247.8 KB)
FAQ Reisekosten Junge Szene und Subkultur (pdf, 134.9 KB)
Anträge und Rückfragen zum Verfahren richten Sie postalisch oder per Mail (bevorzugt) an den Senator für Kultur zu Händen:
Die Zeit der Corona-Pandemie hat uns allen einiges abverlangt – dies galt besonders für den Kulturbereich. Der Senator für Kultur hat viel dafür getan die Notsituation, in der sich Künstlerinnen und Künstler befanden, abzufedern. Im Rahmen eines umfangreichen Stipendienprogramms wurden die verschiedensten Projekte gefördert.
Die Kulturszene musste unter den Bedingungen der Pandemie unter ganz neuen Bedingungen arbeiten, was die kreativen Künstlerinnen und Künstler aber nicht gestoppt hat. Tatsächlich kamen unter den erschwerten Voraussetzungen ganz neue Ideen in den Blickpunkt, teilweise auch im direkten Bezug auf die Pandemie. In der dazugehörigen Artikelreihe wurde über einige dieser sehr kreativer Projekte berichtet.
"The Virus Vibes" – ein Bremen-Sampler mit dem Corona-Sound der vergangenen zwei Jahre
Jutta Reichelt erkundete die Grenzen von Literatur und Inklusion
Ein märchenhafter Streifzug durchs Viertel in Bremen mit Eckhard Möller
Stipendienprogramm des Kultursenators ermöglicht Ann-Kathrin Tietjes Tanzvideo "House of good Power"
Transnationales Kunstprojekt "Beyond:Walls" von Jospehine Bruse
Filmprojekt "Die Frauen aus der Schokoladenfabrik" von Orhan Calisir
17.12.2024
Das Team von Junge Szene/Subkultur lädt zu einer Info-Veranstaltung zur 1. Tranche 2025 am 2. Januar 2025.
13.12.2024
Die Projektmittel für 2025 sind beschlossen.