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Ausfuhr von Kulturgut

Das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) schützt Kulturgut, das in Deutschland wegen seiner herausragenden Bedeutung zur kulturellen Identität unseres Landes beiträgt, aber auch solches Kulturgut, welches von anderen Staaten als nationales Kulturgut eingestuft wird. Es regelt die Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern aus und nach Deutschland.

Online Dienst Kulturgutschutz

Personen, die ein Kulturgut aus Deutschland ausführen wollen, brauchen eine Genehmigung, wenn dieses ein bestimmtes Alter und einen bestimmten Wert überschreitet oder wenn es sich um nationales Kulturgut handelt.

Mehr Informationen auf https://www.kulturgutschutz-deutschland.de/

Online-Antragstellung zur Ausfuhr von Kulturgut

In Bremen können Kultureinrichtungen, Kunsthandel, Dienstleisterinnen und Dienstleister sowie Bürgerinnen und Bürger seit dem 15. März 2023 ein Online-Verfahren nutzen, um Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgut zu beantragen.

Der richtige Antrag muss nicht mehr selbst ausgewählt werden, sondern wird anhand der Angaben ermittelt.

Personen, die nicht mit der Materie vertraut sind, steht ein kurzer Vorab-Check zur Verfügung, um zu überprüfen, ob eine Ausfuhrgenehmigung im konkreten Fall überhaupt nötig ist.

Das Online-Verfahren ist Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch online anzubieten. Das Land Bremen nutzt für die Online-Antragstellung zur Ausfuhr von Kulturgut, den im Rahmen einer "Einer für Alle" Umsetzung erstellten Online-Dienstes des Landes Hessen nach.

Den Vorab-Check und das Online-Antragsverfahren finden Sie hier.