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  • Senatorische Behörde

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zum Senator für Kultur, der Stellvertreterin im Amt der Staatsrätin, sowie zu den zugeordneten Fachreferaten. Außerdem können die Sitzungsunterlagen der Kulturdeputation von hier aus recherchiert werden.

Inhalt

Aufgaben

Organisationsrechtliche Stellung

Beschäftigte und Haushalt

Aufgaben

„Der Staat schützt und fördert das kulturelle Leben“ – dieser Absatz aus Artikel 11 der Bremischen Landesverfassung ist Handlungsgrundlage für den Senator für Kultur.
Die Freie Hansestadt Bremen zeichnet sich durch eine lebendige und vielfältige Kulturszene aus. Diese in ihrer Entwicklung zu unterstützen und gute Rahmenbedingungen für ein großstadtangemessenes Kulturangebot zu schaffen – darin besteht die Aufgabe des Ressorts.
Dies gilt für die großen Institutionen wie Theater, Orchester oder Museen genauso wie für viele Projekte aus Bereichen wie Bildender Kunst, Musik, Literatur, Tanz oder Film bis hin zu Aktivitäten der Stadtteil- oder Kinder- und Jugendkultur. Darüber hinaus kümmert sich die Behörde um das Programm „Kunst im öffentlichen Raum“, die künstlerische Individualförderung und den internationalen Kulturaustausch. Auch die Eigenbetriebe kultureller Bildung wie die Volkshochschule, die Stadtbibliothek und die Musikschule werden hier betreut, genauso wie das Staatsarchiv, die Landesarchäologie und das Landesamt für Denkmalpflege.

Ein Organigramm (Stand 04/2023) finden Sie hier (pdf, 19.8 KB).

Organisationsrechtliche Stellung

Der Senator für Kultur bereitet die Beratungen des Senats zu kulturpolitischen Fragen vor, beantwortet Anfragen der Bremischen Bürgerschaft zu diesen Themen und vertritt die kulturpolitischen Interessen der Freien Hansestadt Bremen gegenüber den anderen Bundesländern und dem Bund.
Die einzelnen Fachreferate üben zudem die Rechts- und Fachaufsicht über die dem Ressort zugeordneten Landeseinrichtungen aus. Darüber hinaus entscheidet die senatorische Dienststelle auch über Widersprüche, die Bürgerinnen und Bürger gegen Entscheidungen der nachgeordneten Behörden einlegen.

Beschäftigte und Haushalt

Das Ressort steuert dabei mit knapp 51 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (ca. 43 Vollzeitstellen) einen Haushalt von rund 98 Millionen Euro (Land 8,2 und Stadt 89.6 Millionen), Stand 2021.