Hinweisgebende Personen leisten durch die Meldung von Rechtsverstößen und Missständen einen wichtigen Beitrag dazu, Fehlverhalten aufzudecken und negative Folgen dieses Fehlverhaltens vorzubeugen und abzustellen. Die Freie Hansestadt Bremen hat daher für hinweisgebende Personen innerhalb der Verwaltung oder für Personen, die mit der Verwaltung in einem beruflichen Zusammenhang stehen, interne Meldestellen in allen senatorischen Behörden eingerichtet. Grundlage ist das am 2. Juli 2023 in Kraft tretende Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz; HinSchG). Das Gesetz beinhaltet verschiedene Regelungen für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen und soll diesen Rechtssicherheit geben.
Weitere Informationen zum Verfahren sowie häufig gestellte Fragen finden Sie auch auf der Seite des Senators für Inneres.
Ansprechpartnerin beim Senator für Kultur ist:
Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Rahmen von Meldungen nach dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz; HinSchG) beim Senator für Kultur.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Rahmen von Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist der Senator für Kultur, Altenwall 15/16, 28195 Bremen. Sie erreichen die zuständige interne Meldestelle unter folgender E-Mail-Adresse hinweisgeben@kultur.bremen.de. Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation per E-Mail datenschutzrechtlich unsicher sein kann, sofern die Daten nicht verschlüsselt werden (z.B. mittels PGP oder TrueCrypt).
Die behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse sabine.mehlem@kultur.bremen.de, sowie unter der Postadresse: Sabine Mehlem, Altenwall 15/16, 28195 Bremen.
Die interne Meldestelle des Senators für Kultur verarbeitet folgende Kategorien personenbezogener Daten:
Die interne Meldestelle des Senators für Kultur hat personenbezogenen Daten von Ihnen erhoben, da Sie eine Meldung im Sinn des Hinweisgeberschutzgesetzes eingereicht haben, die personenbezogene Daten von Ihnen enthielt. Infolge dieser Meldung ist die interne Meldestelle befugt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 10 HinSchG), personenbezogene Daten auch von Ihnen zu verarbeiten, soweit dies zur Prüfung der Meldung und der Ergreifung von Folgemaßnahmen (§ 18 HinSchG) erforderlich ist. Die Verarbeitung dient dabei ausschließlich der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben.
Ihre Daten werden grundsätzlich nicht weitergegeben und verbleiben bei der unter 1. genannten zuständigen internen Meldestelle. Sofern einer der Ausnahmefälle des § 9 HinSchG vorliegt, dürfen die Informationen über Ihre Identität sowie die weiteren ermittelten Informationen an die Aufsichtsbehörde bzw. die jeweils zuständige Stelle unter den jeweiligen Voraussetzungen übergeben werden. Eine Übermittlung an Drittländer findet nicht statt.
Die Inhalte und Daten der Meldung als auch die weiteren Dokumentationen werden drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Die Dokumentation kann länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz oder anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist. Für eventuelle Gerichtsverfahren werden die aktenrelevanten Daten archiviert. Es gelten die Aufbewahrungs- und Löschungsfristen der Aktenordnungen der jeweils zuständigen Behörden.
Personen unter 16 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an die interne Meldestelle des Senators für Kultur übermitteln.
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Recht auf Datenberichtigung, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Art. 16 DSGVO). Anlage 2 Muster Datenschutzerklärung gem. Art. 13 DSGVO (Stand: 24.05.2023
Recht auf Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Art. 17 DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht jedoch – ergänzend zu den in Art. 17 Abs. 3 DSGVO genannten Ausnahmen - nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Ihren Rechtsansprüchen benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der erhebenden Stelle gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Art. 18 Abs. 1 lit. b, c und d DSGVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das Ihre Interessen überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Art. 21 DSGVO). Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die unter 2. genannte Datenschutzbeauftragte. Sie haben ferner das Recht zur Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen (Arndtstraße 1, 27570 Bremerhaven, Telefon: 04 21/361-2010, Telefax: 04 21/496-18495, office@datenschutz.bremen.de).