Hier finden Sie alle Honorarempfehlung für die Honoraruntergrenzen der verschiedenen Sparten.
Stand: 1. Juli 2024
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Die Berufsverbände BBK und GEDOK im Land Bremen stellen eine fundierte, speziell auf den Beruf Bildender Künstlerinnen und Künstler zugeschnittene Empfehlung für die angemessene Vergütung bildkünstlerischer Leistungen zur Verfügung. Nur mit angemessenen Honoraren können Bildende Künstler:innen ihre Wirksamkeit längerfristig auf qualitativ hohem Stand entfalten. Ihre Tätigkeitsfelder gehen über das Erschaffen und Ausstellen von Kunstwerken hinaus. Die Empfehlung sollte auf diesen Arbeitsfeldern greifen:
Honorarempfehlung: 70,- € pro Stunde - Honoraruntergrenze: 50,- € pro Stunde
Seit Dezember 2022 empfiehlt der BundesBBK in seinen Leitlinie den genannten Stundensatz.
Vgl. dazu:
https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/honorare
Diese Honorarempfehlung des Fachverbands hat aktuell seine Gültigkeit auf Bundesebene.
Ab dem 01.07.2024 müssen Honoraruntergrenzen bei der Bezahlung von Künstler*innen eingehalten werden,
wenn ein Projekt oder eine Institution zu mindestens 50 % durch die Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien (BKM) gefördert werden.
VGL. dazu:
https://www.kulturstaatsministerin.de
Empfehlung: Eigenhonorar der antragstellenden Künstler*in sollte 40% nicht übersteigen.
Stand: 1. August 2024
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Die Honorarempfehlungen sollen dazu beitragen, die mittlerweile Standard gewordene Selbstausbeutung bei kulturellen Filmprojekten zu mindern. Film ist nach wie vor eine sehr kostenintensive Kunstform. Auch wenn die Technik günstiger geworden ist, braucht es doch für deren angemessene Handhabe professionelle Akteur:innen. Die beteiligten Gewerke sind meist durch verschiedene Personen zu besetzen. So liegen die
Honorare bei Filmprojekten regelmäßig weit über den Sachkosten.
So wichtig Honoraruntergrenzen aus sozialer Verantwortung sind, gibt es auch Sorge, dass Projekte wegen zu hohen Personalaufwandes nicht mehr realisiert werden. Bei den Empfehlungen wurde abgewogen zwischen der Ermöglichung von Filmen aus dem Bremer Projektmitteltopf und der Annäherung an faire Honorare bei diesen Projekten. Zur Einordnung ist daher die Tarifgage angegeben.
Die Honorarempfehlungen sind Orientierung für die Antragskalkulationen, und die Jury. Abweichungen können von den Antragstellenden z.B. aufgrund einzigartiger künstlerischer, freundschaftlicher oder wohltätiger Gründe beantragt werden. Auch die Jury kann eine Unterschreitung akzeptieren, soweit sie entsprechend begründet ist.
Bei den Honorarempfehlungen werden folgende Personengruppen unterschieden
Es ist üblich, Tages- oder Wochenhonorare zu kalkulieren.
Mindestlohn | Empfehlung | Tarifgage ca. | |
---|---|---|---|
Stunde | 14,30 € | 50,00 € | |
Tag | 114,40 € | ||
Head | 400,00 € | ||
Stab | 250,00 € | ||
Assistenz/Praktika | 150,00 € | ||
Woche | 572,00 € | ||
Head | 1.500,00 € | 3.150,00 € | |
Stab | 1.000,00 € | 2.000,00 € | |
Assistenz/Praktika | 700,00 € |
Das Filmbüro steht gerne zur Antragsberatung zur Verfügung.
Stand: 22. November 2022
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Die Empfehlungen des Landesverbands Freie Darstellende Künste Bremen e.V. (im Folgenden LAFDK) orientieren sich an den Empfehlungen des Bundesverbands Freie Darstellende Künste e.V. (im Folgenden BFDK) und werden dementsprechend regelmäßig angepasst.
Im Jahr 2015 veröffentlichte der BFDK eine Empfehlung zur Honoraruntergrenze (HUG), die Mindesthonorare für Vorstellungen und Proben freiberuflicher Akteur:innen vorsieht. Diese Empfehlung hat auf Länderebene, wie auch auf Bundesebene bereits in der Entwicklungsphase einen
notwendigen Diskurs ins Rollen gebracht, der auch weiterhin geführt wird. Ziel ist es, die soziale Lage der darstellenden Künstler:innen zu verbessern und die Mindesthonorare an die des NV Bühne Solo Vertrags anzupassen. 2017 wurde die Empfehlung der Honoraruntergrenze, angelehnt an die Erhöhung des NV Bühne Solo Vertrags, erstmals angepasst. Am 12. Oktober 2022 hat die Delegiertenversammlung des BFDK die neue Honoraruntergrenze beschlossen. Die Anpassung und Ausdifferenzierung war mit Beschluss der schrittweisen Tariferhöhung des NV Bühne Solo Vertrags ab der Spielzeit 2022/2023 notwendig geworden.
Dieses Thema ist ein wichtiger Bestandteil der Projektförderung der freien darstellenden Künste und hat zum Ziel, die soziale Lage der Künstler:innen spürbar zu verbessern und Selbstausbeutung zu vermeiden. Die Empfehlungen wurden unter Berücksichtigung der finanziellen Mehrbelastung einer Freiberuflichkeit in diesem Bereich entwickelt. Der LAFDK möchte sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass für alle Freien Künste dieser Stadt sinnstiftende und praxisorientierte Konzepte zur Honoraruntergrenze entwickelt und umgesetzt werden.
Die Empfehlung richtet sich gleichsam an alle Akteur:innen im Bereich der Freien Darstellenden Künste, die direkt am künstlerischen Prozess beteiligt sind. Sie dient als Mindesthonorar-Empfehlung sowohl für Freie Theater, Veranstalter:innen und Fördermittelgeber:innen, als auch für die Akteur:innen der Szene. Hierbei ist herauszuheben, dass es sich nicht um eine Richtmarke für öffentliche Förderung handelt, sondern eine Mindesthonorierung der Künstler:innen darstellt. Honorare der öffentlichen Förderung sollten diese Grenze niemals unterschreiten. Es ist möglich und wünschenswert, die Honoraruntergrenze zu überschreiten. Hier soll eine Bemessungsgrundlage geschaffen werden, auf der faire Produktionsbedingungen möglich sind.
Der NV-Bühne-(Einsteiger:innen) Tarif, der nach wie vor die Ausgangsbasis der Honoraruntergrenze bildet, wurde auf 2.725€/Monat (Arbeitnehmer:innenbrutto) heraufgesetzt. Nicht KSK-Versicherte tragen die vollen Sozialversicherungskosten selbst. Deshalb wurde für sie das entsprechende Arbeitgeber:innenbrutto auf 3.300€/Monat aufgerundet. Dieser Betrag enthält 21% als Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung, den Nicht KSK-Versicherte selbst tragen.
Für KSK-Versicherte übernimmt die KSK rund 18% der monatlichen 2.715€, also ca. 500€ (auch hier wird aufgerundet) für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Dieser Betrag wird von dem für Nicht KSK-Versicherten berechneten Betrag abgezogen. So ergibt sich für KSK-Versicherte eine Berechnungsgröße von 2.800€/Monat.
Der BFDK schlägt zudem vor, eine moderate Pauschale für Selbstständige von 300€ hinzuzurechnen, da Selbstständige weitere Risiken und Kosten tragen müssen. So ergeben sich folgende Summen:
Mit KSK Mitgliedschaft | Ohne KSK Mitgliedschaft | |
---|---|---|
Vorstellungshonorar | 310,00 € | 360,00 € |
Tagessatz Probenhonorar | 140,00 € | 165,00 € |
Wochensatz Probenhonorar | 715,00 € | 830,00 € |
Monatshonorar | 3.100,00 € | 3.600,00 € |
NB: Netto-Honorare, also ggf. zuzüglich Umsatzsteuer.
Stand: 16. März 2022
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Bei allen Projekten, die im Bereich Literatur durchgeführt werden, ist es das Ziel, die beteiligten Akteur*innen fair und dem Aufwand entsprechend angemessen zu honorieren.
Honorarempfehlungen sollen dazu dienen, dieses Vorhaben zu unterstützen und einer möglichen (und im Kulturbereich teilweise noch weit verbreiteten) Selbstausbeutung entgegenzuwirken. Damit soll zumindest ein Mindeststandard an Planbarkeit und finanzieller Sicherheit in den sonst eher prekären Arbeitsverhältnissen der freien Szene gewährleistet und die künstlerische/kulturelle Arbeit auch finanziell wertgeschätzt werden.
Bei aller gebotenen Dringlichkeit, Mindesthonorare festzulegen, sollte dies indirekt jedoch nicht dazu führen, dass aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Projektmittel bestimmte Projekte aufgrund eines hohen Personalaufwands nicht mehr durchgeführt werden können.
Folglich sollten Antragssteller*innen im Einzelfall immer auch die Möglichkeit haben, eine Unterschreitung der Mindesthonorare zu beantragen, wenn dies gut begründet wird.
Insbesondere in der Jungen Szene bei Projekten, die von Nachwuchsakteur*innen gestaltet werden, können Ausnahmen in bestimmten Fällen sinnvoll sein, um überhaupt erste Erfahrungen im Rahmen von geförderten Projekten zu machen. Grundsätzlich sollten die Honorarempfehlungen allerdings als Richtwert bei der Antragskalkulation dienen.
Zugleich muss bei den Honorarempfehlungen berücksichtigt werden, dass es bei den Honorarforderungen der Autor*innen/Verlage Unterschiede gibt zwischen semi-professionellen und professionellen Autor*innen sowie zwischen überregional noch nicht etablierten Autor*innen, die vielleicht erst ihr erstes oder zweites Buch veröffentlichen, und national/international bekannten Autor*innen, die seit vielen Jahren regelmäßig erfolgreich Bücher in renommierten Verlagen publizieren.
Leitung & Assistenz
Lesungen
Moderationen
Workshops
Das Bremer Literaturkontor steht auch gerne für Antragsberatungen im Bereich Literatur zur Verfügung.
Stand: 1. August 2023
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Honoraruntergrenzen und faire Honorare werden intensiv diskutiert. In der Musikszene herrscht dabei aktuell noch kein Konsens. Der Landesmusikrat Bremen und der Deutsche Tonkünstlerverband Bremen begleiten diese Debatte. Im Verfahren der Projektförderung des Senators für Kultur geben die Verbände die Empfehlung, sich bei der Kalkulation der Honorare in der Kostenaufstellung des Projektantrags an den Überlegungen auf Bundesebene zu orientieren. Hier möchten wir insbesondere folgende Raster und
Berechnungshilfen nennen:
Webseite „Musiker-Honorare“ des Deutschen Tonkünstlerverbandes (DTKV) e.V.:
https://musiker-honorare.de
Website FREO e.V. (Freie Ensembles und Orchester), Stellungnahme zu Honorarstandards in der Freien Musikszene:
https://freo.online/unsere-themen/#honorarstandards
Website unisono (Deutsche Musik- und Orchestervereinigung), Mindest- und Aushilfenhonorare:
https://uni-sono.org/projekte-kampagnen/mindest-und-aushilfenhonorare/
Website Deutscher Komponist:innenverband e.V., Honorarrichtlinie E-Musik:
http://femusik.de/Wordpress/wp-content/uploads/2021/12/FEM-Honorarrichtlinie-fuer-Werke-der-E-Musik-ab-2022.pdf
Da die Anforderungen und das Gesamtsetting in jedem Projekt individuell zugeschnitten sind, ist eine Vergleichbarkeit der Honorare für diverse unterschiedliche Tätigkeiten oft nicht gegeben und die Festsetzung daher der guten Einschätzung der Projektverantwortlichen in Abstimmung mit den Akteur:innen anheimgestellt. Wichtig ist daher, die Honorarstruktur im Projektantrag transparent zu machen, um der Jury eine Beurteilungsmöglichkeit an die Hand zu geben.
Stand: 15. August 2024
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(inkl. der Festlegung von Honoraruntergrenzen)
Die Stadtkultur Bremen e.V. definiert als Honoraruntergrenze je nach Qualifikation zwischen 40,- € /h (Student*innen Lehramt / Kulturpädagogik Tanzpädagogik etc. mit nachgewiesener pädagogischer Praxis/Erfahrung) und 50,- € pro Zeitstunde (Diplomierte Künstler*innen, Tänzer*innen, Musiker*innen, Theaterpädagog*innen etc. mit nachgewiesener Praxis/Erfahrung) für die direkte Arbeit mit den Teilnehmer*innen.
Für vor- und nachbereitende Arbeiten können auch Pauschalen verhandelt werden.
Die Honoraruntergrenze gilt für alle Projekte der kulturellen Bildung / kulturpädagogischen Arbeit, die durch Projektfinanzierung vom Senat für Kultur Bremen realisiert werden